Fördermittel für barrierefreie Bäder
Staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Sie wollen Ihr Bad sanieren und legen dabei Wert auf Barrierefreiheit? Dann können Sie verschiedene Fördermittel in Anspruch nehmen. Wir sind nicht nur Ihr Partner für Badsanierungen, wir beraten Sie auch ausführlich zu den Fördermöglichkeiten durch KfW, Kranken- und Pflegekasse und zu Landesförderprogrammen.
Individuelle Beratung zu staatlichen Fördermitteln
Wenn Sie Ihr Bad barrierefrei gestalten, stehen Ihnen Fördermittel zu – neben den deutschlandweit einheitlichen KfW-Fördermitteln oder Zuschüssen von Kranken- und Pflegekasse gibt es auch länderspezifische Förderprogramme. Als Handwerkspartner aus Landsberg OT Oppin kennen wir uns mit den Förderprogrammen unseres Bundeslandes aus und können Sie individuell für Ihr Projekt beraten!
Je nach Vorhaben gibt es verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Die KfW fördert zum Beispiel, je nach Maßnahme, 10-12,5% der Kosten, aber maximal 5.000-6.250€ – und nur für Privatleute, die Bäder in ihrer Eigentumswohnung oder ihrem Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie uns durchgeführt werden.
Mindestanforderungen für eine Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad:
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit:
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z.B. Rollstuhlnutzung
Türen:
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche:
bodengleich oder max. 20mm Erhöhung
Bodenbelag:
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne:
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o.ä.
WC
Waschbecken:
min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
WC:
Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.
Fördermittel für barrierefreie Bäder
Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW*, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Wir von Thomas Flucke Heizung Sanitär Metallbau GmbH & Co.KG aus Landsberg OT Oppin helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen
Wir beraten Sie individuell
Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Handwerksbetrieb aus Landsberg OT Oppin wissen wir, welche Möglichkeiten für eine Förderung Sie in unserem Bundesland haben. Daher helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer Förderung durch KfW, Kranken- und Pflegekasse, sondern auch bei den länderspezifischen Förderprogrammen.
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von 10–12,5 % (maximal 5.000–6.250 €) beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Thomas Flucke Heizung Sanitär Metallbau GmbH & Co.KG durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
Waschbecken
min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
WC
Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.
Wir beraten Sie gerne zu einer Sanierung und helfen Ihnen, Fördermittel zu beantragen. Vereinbaren Sie einfach einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin – wir freuen uns auf Sie!
Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades
- Schwellenlose Türen die nach außen öffnen oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
- Rutschhemmende Fliesen
- Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
- Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an den Armaturen
- Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
- Kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
- Erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
- Niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für bessere Sicht
- Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne